Die Technischen Regeln für Gasinstallationen (DVGW TRGI 2008) wurden in einigen Bereichen des Regelwerks stark modifiziert. Zur Erhöhung der Sicherheit in der Gasversorgung wird nun auch der Hauseigentümer in die Betreiberpflicht genommen.Hausschau

Bisher wurde Ihnen nahe gelegt, Ihre Anlage jährlich einmal zu kontrollieren. Mit der Änderung der „Technischen Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2008)“ sowie der baurechtlichen Nennung des Regelwerkes in Hessen wurde diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Verpflichtung erhoben. Die Gashausschau kann durch den sachkundigen Eigentümer aber auch durch einen vom Eigentümer Beauftragten, z.B. den Schornsteinfeger im Rahmen der jährlichen Prüf-/Messtätigkeiten, durchgeführt werden.

Ein Risiko auf leisen Sohlen, denn der Zahn der Zeit er nagt auch an Ihrer Hausgasleitung.
Was ist wenn? Spätestens im Schadensfall muss gegebenenfalls dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige  Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben. Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.

Unser Service für Sie:

  • Wir prüfen Ihre Leitungen entsprechend den Vorgaben der TRGI
  • Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau
  • Wir dokumentieren Mängel zum Zeitpunkt der Kontrolle

Bitte beachten Sie: Die angebotene Kontrolle ist keine Gebrauchsfähigkeitsprüfung im Sinne der TRGI. Diese alle 12 Jahre durchzuführende Druck-Belastungsprüfung des gesamten Rohrnetzes nach dem Gaszähler darf nur von einem im Versorgungsbereich zugelassenen Gas-Fachbetrieb ausgeführt werden.