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me. Michael Stern
Meister im Schornsteinfegerhandwerk / Energieberater (HWK)

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Energieberatung

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​ Hoher Energieverbrauch? ​

Das muss nicht sein!
Jedes Gebäude hat andere Schwachstellen. Bevor Sie mit der energetischen Sanierung Ihres Gebäudes beginnen, sollten Sie auf jeden Fall eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen.

 

Schritt für Schritt zum Erfolg

Sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Energetische Baumaßnahmen ergeben ohne vorherige Inspektion des Hauses keinen Sinn. Wir helfen Ihnen, die optimalen energetischen Sanierungsmaßnahmen für Ihr Gebäude herauszufinden.
 

Unser Service für Sie:Fachkraft

​

  • Ermittlung des Ist-Zustandes
  • Aufzeigen von Schwachstellen und Sanierungsmöglichkeiten
  • Heizungsanlagenoptimierung
  • Heizungs-Check
  • Qualitätssicherung bei der energetischen Gebäudesanierung

Hinweis: Wir führen derzeit keine Beratung für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder einzelne energetische Bafa / KfW-Maßnahmen bzw. ISFP durch.

Sie sind unsicher, welchen Energieausweis Sie benötigen?

Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäude   Bedarfsausweis bei Bauvorlage
Bestandsgebäude
Weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt 
– unsaniert -
Bedarfsausweis*
Weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt 
– saniert*² -
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab dem 01.01.2009
Bauantrag nach 01.11.1977 oder mehr als 4 WohneinheitenBedarfs- oder Verbrauchsausweis ab dem 01.01.2009
Gebäude steht unter Denkmalschutz  Von der Verpflichtung ausgenommen

*bis zum 01.10.2008 durfte wahlweise ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden.
*² wenn Gebäude mindestens auf dem Stand der WSVO 1977 (Wärmeschutzverordnung) / Nachweis erforderlich
Beide Ausweisarten sind jeweils 10 Jahre gültig

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me. Michael Stern       
Pfarrgasse 11       
61239 Ober-Mörlen       
Telefon: 06002-377315       
Fax.: 06002-3773243

Meister im Schornsteinfegerhandwerk
Energieberater (HWK)
Fachkraft für Rauchwarnmelder
Fachkraft für RLT-Anlagen nach VDI 6022 Kat. A
Asbestsachkunde TRGS 519 Anlage 4

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