Energieausweis

Jeder Verbraucher kennt die Angaben der Energieeffizienzklasse bei z.B. Elektrogeräten, Leuchtmitteln oder gar Autoreifen. Diese Einstufung wurde in den alten Energieausweisen lediglich durch eine farbige Energieampel (von grün bis rot vorgenommen). Der neue Energieausweis stuft die Gebäude jetzt ebenfalls in Energieeffizienzklassen von A+ bis H ein. Doch  nicht nur die Kennzeichnung durch Buchstaben ist neu. Die bisher bekannte Energieampel verlief von 0 - 400 kWh/(m²*a) und wurde nun auf einen Wert von 0 - 250 kwh/(m²*a) gedeckelt. Das bedeutet, dass ein Gebäude mit einem Endenergiebedarf von 250 kWh/(m²*a), welches nach dem alten Verfahren (EnEV 2009) noch im gelben Bereich dargestellt wurde, nun am rechten Ende der Skala erscheint bei Energieklasse H (roter Bereich) erscheint.
Vermieter sollten sich also nicht zurücklehnen und auf die Angaben des bestehenden Energieausweises verweisen. Spätestens nach Ablauf der Gültigkeit wird das Gebäude neu eingestuft und dann wird ein Gebäude mit Sanierungsstau mit großer Wahrscheinlichkeit sehr schwer zu vermieten sein.

In der freigewordenen Anlage 10 integriert die EnEV 2014 die Tabelle mit den Effizienzklassen für Wohngebäude, wie folgt:

Energieeffizienzklasse / Endenergie [kWh/(m² a)]

A+ < 30

A   < 50

B   < 75

C   < 100

D   < 130

E   < 160

F   < 200

G   < 250

H   > 250